Wichtiger Hinweis: Für die Durchführung der Reise wird keine Haftung übernommen.
Zur Anfertigung der Augenprothetik muss der Patient für die Kostenübernahme ein Rezept des Arztes ( bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) bzw. genehmigte Anträge / Kostenübernahmeerklärungen (bei Versorgungs- und Fürsorgeämtern) vorlegen. Seit dem 01. Januar 2004 besteht außerdem eine Zuzahlungs- pflicht von 10%, maximal 10,00 Euro.
Bei unentschuldigten Terminver- säumnissen behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale zu erheben.